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Friedhofswesen - öffentlicher Auftrag

Friedhofswesen

Gottesacker und gesetzlich geschützte Begräbnisstätte

Unsere Friedhöfe – auch Gottesäcker genannt – sind Orte, an denen Menschen ihre letzte Ruhe finden. Friedhöfe sind als offiziell eingerichtete Begräbnisstätten gesetzlich bestimmte Plätze für die Totenbestattung.

Antike: Gigantische Grabstätten und einfache Familiengräber

Schon sehr früh in der Geschichte der Menschheit entstanden von Familien genutzte separate Familienbegräbnisplätze. Etwa 1500 bis 1000 v. Chr. entstand eine der berühmtesten Begräbnisstätten der Antike: das "Tal der Könige", eine Nekropole im alten Ägypten. Solche Grabanlagen sind zur damaligen Zeit allerdings die Ausnahme. Friedhöfe und eine Begräbnisordnung im heutigen Sinne gab es damals noch nicht. Die Bestattung war ursprünglich eine reine familiäre Angelegenheit.

Kirchhöfe und kommunale Friedhöfe

Mit der Verbreitung des Christentums änderte sich auch das Bestattungswesen. Es entstanden Kirchen, um die herum Kirchhöfe eingerichtet wurden. Im 19. Jahrhundert nahmen sich die Kommunen des Bestattungswesens an,  da sich die Erkenntnis durchsetzte, dass die Bestattung eines Toten die Aufgabe des Staates sein müsse.

Große Friedhöfe außerhalb der Stadtmauern

Aus Platzgründen und seuchenhygienischen Erkenntnissen wurden die Friedhöfe jetzt außerhalb der Stadtmauern angelegt.  Es entstanden zum Teil riesige Friedhöfe, wie zum Beispiel der Kölner Melatenfriedhof oder der Friedhof in Hamburg Ohlsdorf, der mit ca. 390 Hektar heute als der größte Parkfriedhof der Welt gilt.

Staatlich geschütztes Kulturgut

Friedhöfe bedürfen zur langfristigen Erhaltung als Kulturgut auch in Zukunft einer Trägerschaft in öffentlich-rechtlicher Form. Dazu genießen sie den besonderen staatlichen Schutz der verfassungsrechtlichen Ordnung.  Dieses wurde im Vertrag vom 23. April 1957 zwischen dem Land Schleswig-Holstein und den evangelischen Landeskirchen in Schleswig-Holstein, dem Staatskirchenvertrag, festgelegt. Er wurde zwischen den damaligen Landeskirchen Eutin, Lübeck und Schleswig-Holstein sowie dem Land Schleswig-Holstein abgeschlossen. Die drei damals selbständigen Kirchen gehören seit 1977 zur Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche.

Ethische Verpflichtung der Städte und Gemeinden

Mit Blick auf die ethische Verpflichtung der Städte und Gemeinden gegenüber den Bürgern sowie aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, insbesondere des Gesundheitsschutzes, der Gleichbehandlung und zur Sicherung der öffentlichen Einflussnahme müssen die entsprechenden Leistungen auf Friedhöfen auch in Zukunft als öffentliche Güter vorgehalten werden.

Bewirtschaftung und Gebühren

Friedhöfe unter kirchlicher Trägerschaft sind in der Regel mit einem eigenen Haushalt ausgestattet und dazu angehalten, sich selbst zu tragen. Wie kommunale Friedhöfe auch verfügen sie über Einnahmen in Form von Friedhofsgebühren und aus wirtschaftlicher Tätigkeit.

Kostendeckend kalkulieren

Die Unterhaltung eines Friedhofes kostet Geld. Da die Aufgaben, die die Kirchengemeinden in diesem Bereich zu erledigen haben, öffentliche sind, dürfen keine Geldmittel aus dem Kirchensteueraufkommen für den Betrieb eines Friedhofes eingesetzt werden. Die Kirchenvorstände der Kirchengemeinden sind gehalten, die Nutzungsgebühren kostendeckend zu kalkulieren.

Rat und Hilfe bei kirchlichen Friedhofsverwaltungen

Die Vielfalt heute möglicher Beisetzungsformen stellt die Angehörigen bei der Wahl von Bestattungs- und Grabarten vor eine große Herausforderung, denn Entscheidungen über die Beisetzung müssen oft in kürzester Zeit gefällt werden und sind in dieser Situation nicht immer in all ihren Konsequenzen überschaubar. Die Friedhofsverwaltungen der Kirchengemeinden im Kirchenkreis Ostholstein stehen Ratsuchenden gern zur Verfügung.

Abteilung Friedhofswesen im Kirchlichen Verwaltungszentrum des Kirchenkreises Ostholstein.